Hygienekontrolle und HACCP

Effektive Reinigungskontrolle mit der Clean Card PRO

Clean Card Pro - Hygiene Schnelltest Reinigungskontrolle

Hygiene in der Lebensmittelindustrie

Diese nachfolgenden Seiten behandeln ausgesuchte Themenbereiche aus Hygiene und Hygienemanagement in der Lebensmittelindustrie.

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Die Clean Card® PRO - Schnelltest zur Hygiene-Überwachung.
Hygienekontrolle und HACCP in Praxis

Da die Verantwortung für sichere Lebensmittel hauptsächlich bei den Unternehmen selbst liegt, ist der Begriff der betrieblichen "Hygiene-Eigenkontrolle" besonders wichtig geworden. Dieser bedeutet nichts anderes, als dass ein Betrieb alle hygienerelevanten Manipulationen mit Lebensmitteln und jede damit direkt oder indirekt in Zusammenhang stehende Tätigkeit eigenverantwortlich überwacht.

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Betrachtet man die Lebensmittelhygiene von den allerersten Anfängen, könnte man manchmal meinen, man ist noch nicht sehr weit gekommen, insbesondere mit den Bildern aus den aktuellen Lebensmittelskandalen (Ekel garantiert !) vor dem Auge. Andererseits gibt es durchaus Anlass zu der lobenden Erwähnung, daß wir nun doch – bis hin zu den europäischen Schnellwarn-Systemen wie z.B. das RASFF der Europäischen Kommission zusammen mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel AVV SWS - eigentlich sehr gut aufgestellt sind.

Entwicklung der Lebensmittelhygiene und des Verbraucherschutzes

Obwohl früher kaum ein Bedürfnis nach lebensmittelrechtlichen Regelungen bestand, wurden gleichwohl schon im Altertum die Opfertiere vor Schlachtung und Zerlegung durch den Priester auf ihren äußeren Gesundheitszustand untersucht und mit der Entwicklung des Handels gab es bereits im antiken Rom die erste Marktaufsicht, die untaugliche Lebensmittel beschlagnahmte und vernichtete (1).

Zu erwähnen ist, daß 1879 im "Nahrungsmittelgesetz" (NMG) im gesamten Deutschen Reich als erstes Gesetz der Verkehr mit Nahrungs- und Genussmitteln geregelt wurde, aus der sich die in 1997 in Kraft getretene "Lebensmittelhygiene-Verordnung" (LMHV) mit einer durchgreifenden Neuordnung zum Schutz des Konsumenten entwickelte. Erst diese Verordnung schreibt die Verpflichtung zu betriebseigenen Kontrollen vor (2).

Die Verlagerung der Verantwortlichkeit für die Lebensmittelsicherheit auf die Unternehmen wurde im Zuge der Entwicklung der neuen EU-Hygiene-Vorschriften immer mehr hervorgehoben und in den darauffolgenden Jahren in internationales Recht bzw. Verordnungen umgesetzt. Dieses europäische Hygienerecht trat in verschiedenen Ausführungen ab 2002 mit der ersten Basisverordnung in Kraft.

Durch die Einführung und Umsetzung der "Guten Herstellungspraxis" (GMP = good manufacturing practice), oder der "Guten Hygienepraxis" (GHP), des "HACCP-Konzeptes" und schließlich diverser Qualitätsmanagementsysteme in der Lebensmittelerzeugung und -herstellung, gewannen die Begriffe Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz immer mehr an Bedeutung.

Für den Bereich "Lebensmittelhygiene" gibt es in Deutschland verschiedene DIN-Normen (DIN 105xx), die wiederum von der EU-Kommission offiziell als Leitlinien für die GHP anerkannt wurden. In vielen EU Verordnungen wird auf die Bedeutung der Leitlinien hingewiesen. Zwar sind die DIN-Normen in Ihrer Anwendung nicht verpflichtend, sie erfahren allerdings durch die Anerkennung eine Aufwertung und sind immer mehr als Grundlage der EG Verordnungen zu erkennen.

Durch die am 1. Januar 2006 in Kraft getretene EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, ist für jeden die Einrichtung eines HACCP Konzeptes Pflicht, der Lebensmittel behandelt oder in Verkehr bringt. Die obige EU-Hygieneverordnung gilt für alle Branchen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln im oben genannten Sinn in Berührung kommen.

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Das HACCP-Konzept ist heute international als lebensmittelspezifisches System zur Prävention gesundheitlicher Gefahren für den Verbraucher anerkannt und ist in allen gängigen Managementsystemen für Lebensmittelsicherheit als wichtiger Bestandteil implementiert.

HACCP Konzept

Allein durch die Leitlinien GMP und GHP ist nicht automatisch eine gesundheitliche Unbedenklichkeit der Produkte verbunden, hier bedarf es der Einführung eines HACCP-Konzeptes als internes Eigenkontrollsystem, um die Lebensmittelsicherheit für den Verbraucher gewährleisten zu können. Dies ist als eine umfassende Anwendung des Vorsorgeprinzips zu verstehen ! Die altbekannte Fehlermöglichkeiten- und einflussanalyse bildet die Grundlage des 1971 der Öffentlichkeit von der NASA vorgestellten Kontrollsystems. Die in 1989 insgesamt aufgestellten sieben Prinzipien wurden in der Folge von der FAO/WHO-Codex-Alimentarius-Commission in abgeänderter Form übernommen, durch zusätzliche Unterpunkte erweitert und interpretiert und nach jahrelangen Beratungen als weltweit, bis heute gültiger, Konsens in der Alinorm 03/13A weiter präzisiert (5).

An den 7 Grundprinzipien für die Umsetzung von HACCP "Hazard Analysis Critical Control Point"
hat sich bis heute nichts geändert:

1. Führe eine Gefahrenanalyse [mit Risikobewertung] durch.
2. Ermittle die Kritischen Kontrollpunkte.
3. Lege Kritische Grenzwerte fest.
4. Richte ein System zur Überwachung der Kontrolle des CCP ein.
5. Etabliere die Korrekturmaßnahme, die vorzunehmen ist, wenn das Monitoring anzeigt, dass ein bestimmter CCP nicht unter Kontrolle ist.
6. Lege Verifikationsmaßnahmen fest, die bestätigen, dass das HACCP-System wirksam arbeitet.
7. Etabliere eine Dokumentation, die alle zu diesen Prinzipien und ihren Anwendungen gehörenden Verfahren und Protokolle umfasst.

Ein kleiner erklärender Exkurs in die Nomenklatur:
"CCP" = Kritischer Gefahrenbeherrschungspunkt (5)
"CP" = Kontrollpunkt oder Qualitätspunkt, der eine abgeschwächte Form des CCP darstellt.
Der "CCP" unterscheidet sich also grundlegend von einem sprichwörtlichen "CP", da letzterer nicht der Lenkung von Verfahren zur Abwendung möglicher gesundheitlicher Gefährdung dient, sondern lediglich zur Kontrolle bestimmter Qualitätskriterien eines Lebensmittels herangezogen wird (6).

Zur erfolgreichen Implementierung des Systems werden zusätzlich noch 5 Vorbereitungsschritte gefordert.
1. Zusammenstellung eines HACCP-Teams
2. Produktbeschreibung
3. Festlegung des Verwendungszwecks
4. Erstellung von Flussdiagrammen
5. Vor-Ort-Bestätigung der Flussdiagramme

Allgemeingültige Systeme kann es nicht geben, da jedes Kontrollsystem betriebsspezifisch sein und die Gegebenheiten des einzelnen Betriebes vor Ort exakt abbilden muß. Branchenspezifische Leitlinien sind also immer an die eigenen Abläufe anzupassen. Zu einem funktionierenden und umfassenden HACCP-Konzept gehört gemäß Codex Alimentarius und den neuen EU-Verordnungen auch eine regelmäßige Verifizierung.

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Dem allen ist stets der simple Vorgang:
"Planen - Durchführen - Prüfen - Handeln" gemeinsam, egal in welcher Ebene oder in welchem Bereich wir uns bewegen.

Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement

Ziel der Qualitätssicherung ist nun nicht mehr nur der Ausschluss fehlerhafter Ware durch Fehlererkennung, sondern vielmehr eine Fehlervermeidung durch Planung von Qualitätsmaßnahmen im Vorfeld (3).

Hier nochmals in Erinnerung zu halten ist: Für die Qualitätssicherung im gesamten Herstellungs- und Verarbeitungsprozess ist primär die Lebensmittelwirtschaft in Form einer betrieblichen Eigenverantwortung selbst zuständig, während staatliche Organe im Wesentlichen eine beratende Kontrollfunktion ausüben (4).

Vergessen wir dabei nicht, daß es sich bei der Qualitätssicherung um dokumentierte Fakten handelt, und beim Qualitätsmanagement um die fortlaufende Optimierung der Qualität ! Hierbei kommen die Informationen aus der QS zur Beseitigung von Schwachstellen und zur Einleitung von Verbesserungsprozessen zum Tragen.

Die verschiedenen Qualitätsmanagementkonzepte beinhalten je nach Anforderung die im Folgenden weiter unten beschriebenen Standards

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Alleine unter dem Wort Qualität werden unterschiedliche Eigenschaften und Anforderungen an Lebensmittel verstanden. Zur Vermeidung von Haftungsrisiken sollte man die folgenden Rechtsvorschriften kennen.

EU Verordnungen / Regularien

In der Literatur finden sich folgende Rechtsvorschriften/Hygienevorschriften zu GMP und HACCP: Die Original Texte sind unter http://eur-lex.europa.eu bzw. dem neuen EUR-Lex http://new.eur-lex.europa.eu nachlesbar. Unter http://ec.europa.eu/ finden sich z.B. auch die ganzen Leitfäden für die Durchführung einzelner Bestimmungen der VO´s. Die nationalen Gesetze des Bundesministeriums der Justiz und des Verbraucherschutzes findet man unter http://www.gesetze-im-internet.de

Hilfreiche Links sind auch auf den Internetseiten des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft http://www.bmelv.de/DE zu finden.

Unter dem link http://www.nal.din.de sind sämtliche neue DIN Normen und Entwürfe im Normenausschuss Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL) zu finden.

Es ist ratsam, sich von Laboratorien und Lebensmittelsachverständigen bei der Umsetzung all dieser Verordnungen sowohl bei der Neuerstellung als auch der Anpassung des bestehenden Konzeptes beraten zu lassen.

Das neue Lebensmittelhygienerecht, im Sinne der Vorgaben der "Basisverordnung", in der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 und ergänzend in der Verordnung (EG) Nr. 882/2004, trotz der Verlagerung der Verantwortlichkeit für die Lebensmittelsicherheit auf die Unternehmen, sieht also eine Erweiterung der allgemeinen Obliegenheiten der Überwachungsbehörde, im Sinne einer "Kontrolle der Kontrolle", vor (7).

Damit kommt den amtlichen Kontrollorganen eine neue Aufgabe mit der Überprüfung der "Guten Hygienepraxis" sowie der vom Lebensmittelunternehmer eingeführten und einzuhaltenden "HACCP-gestützten Verfahren" zu und erweitert somit die bisher allgemeine "Untersuchung der ggf. vom Unternehmer eingerichteten Kontrollsysteme" wesentlich (4).

In einigen Bundesländern wurden zwischenzeitlich eigene Fachdezernate (Task-Force Lebensmittelsicherheit) bestehend aus einem interdisziplinären Team aus Veterinärmedizinern, Lebensmittelchemikern, Lebensmitteltechnologen, Ökotrophologen und Verwaltungsmitarbeitern gegründet, die neben vielen anderen Tätigkeiten auch Kontrollprogramme/Auditierungen von Eigenkontrollsystemen in Lebensmittelbetrieben zusammen mit den kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden entwickeln und durchführen.

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Zertifizierungen oder Gütesiegel sind eine "Visitenkarte", ein wichtiges Kriterium hinsichtlich Qualität für jedes Unternehmen. Sie dokumentieren, daß der Lebensmittelunternehmer sich über die gesetzlichen Vorgaben hinaus an Standards hält und weitere Aktivitäten unternimmt, um Qualität und Produktsicherheit nachzuweisen.

Zertifizierungen / Zertifizierungsmodelle / Audits

Die neuen EU-Hygieneverordnungen sehen vor, dass Betriebe, in denen tierische Lebensmittel verarbeitet werden, ab einer bestimmten Größenordnung einer EU-Zulassung bedürfen. Die Zulassung ist u.a. abhängig von gewissen baulichen Voraussetzungen und vom Vorhandensein eines ausführlichen HACCP-Konzeptes.

Manche mögen sich erschrecken vor dem vorherrschenden "Zertifizierungs-Dschungel", in dem die Qualitätsstandards zwar viele Schnittstellen, aber auch etliche Lücken aufweisen. Um diese zu schließen, sind Mehrfachauditierungen durchaus nötig.

Die verschiedenen Modelle hierzu sind beispielsweise:
die von der Normierungsinstitution DIN festgesetzte Normenreihe DIN EN ISO
  

- ISO-Norm 9001:2000ff

Im Besonderen die für die gesamte Lebensmittelkette international gültige
- DIS/EN ISO-Norm 22 000:2005,
- FSSC 22000 kombiniert PAS 220 mit der DIN EN ISO 22000 und von der
  GFSI (Global Food Safety Initiative) gleichbedeutend mit BRC, IFS anerkannt.

primär privatwirtschaftliche Zertifizierungsansätze wie das Prüfsiegel
- "Lebensmittel TÜV-geprüft",

das branchenweite Verbundverfahren und Gütezeichen
- QS - Qualität und Sicherheit

Abnehmerorientierte Standards wie z.B.
- BRC - Global Standard Food des British Retail-Consortium,
- IFS International Food Standard, neu: International Featured Standard

- sowie Nationale Standards wie z.B. der "HACCP Code" in den Niederlanden oder der
   amerikanische "Safe Quality Food (SQF) 2000 Code

haccp

Überschneidende Anforderungen von Normen und Standards
nach Löpfe / modifiziert (6)

Akkreditierte und unabhängige Sachverständige für die verschiedenen Belange bezüglich Beratung, Bewertung, Schulung und Optimierung bis hin zum Krisenmanagement, stehen hier hilfreich zur Seite. Diese unterstützen Sie nicht nur bei Hygieneaudits oder den IFS Voraudits, sondern auch z.B. bei Handel/Lieferantenaudits. zum Seitenanfang

Ohne Einhaltung der Basishygiene müßte man über keine weiteren Konzepte überhaupt nachdenken. Hygiene ein elementarer Beitrag zur Lebensmittelsicherheit.

Elemente der Selbstkontrolle / Basishygiene

Extrem vereinfacht geht es also um folgende Maßnahmen, deren Umsetzung elementar ist:

Personalhygiene

Die Personalhygiene umfasst u.a. folgende Maßnahmen:
Insbesondere gibt es bei der Personalhygiene gesetzliche Anforderungen, deren Grundlagen im §42 Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt sind, und die in speziellen Lebensmittel-Hygieneschulungen gemäß §4 LMHV, die eine Schulungspflicht für alle darstellt, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, vermittelt werden.

Personen, die Fleisch und Fleischerzeugnisse herstellen, behandeln und in Verkehr bringen, müssen zudem über ein gültiges, jederzeit einsehbares Gesundheitszeugnis bzw. eine Bescheinigung nach §43 IfSG verfügen.

Betriebshygiene

Zur Betriebshygiene zählen u.a. die Maßnahmen zum Sauberhalten von Arbeitsräumen und Arbeitsgeräten wie z.B.:
Weitere Hygieneanforderungen an die Betriebsräume sind z.B.:

Reinigung und Desinfektion

Soll ein Betrieb gut reinigbar sein, müssen auch gewisse Voraussetzungen geschaffen sein. Bauart, Oberflächenbeschaffenheit und freie Zugänglichkeit spielen eine große Rolle.

Zur Vermeidung von Kontaminationen und Kreuzkontaminationen durch Oberflächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sind Reinigungs-und ggf. Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen.

Nachfolgende Anforderungen sind dafür einzuhalten:
Die DIN Norm 10516: "Lebensmittelhygiene – Reinigung und Desinfektion" stellt hier die umfassende Grundlage dar. /Auf diese wird später noch näher eingegangen/.

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Daneben gibt es z.B. für den Bereich "Gewerbliches Geschirrspülen" weitere DIN-Vorgaben 10510, 10511, 10512 sowie 10522. Diese werden aktuell in einer Vornorm DIN SPEC 10534:2012-08: "Lebensmittelhygiene - Gewerbliches maschinelles Spülen - Hygieneanforderungen, Prüfung" zusammen gefaßt, und gelten für die gewerblichen Spülmaschinen, die in Küchen, wie zum Beispiel in Restaurants, Kantinen, Krankenhäusern, und in Betrieben, z.B. Bäckereien, Fleischereien, verwendet werden. Schwerpunkt der Vornorm sind Prüfverfahren für Spülmaschinen, die es ermöglichen, das Spülergebnis aus lebensmittelhygienischer Sicht zu überprüfen.

Produkthygiene

Ziel der Lebensmittelhygiene ist, dass möglichst wenig unerwünschte Mikroorganismen während der Produktions- und Produktstufen auf oder in die Lebensmittel gelangen und evtl. vorhandenen Mikroorganismen abgetötet oder zumindest an der Vermehrung gehindert werden.

Für die optimale Produkthygiene sind u.a. entscheidend:

Rückverfolgbarkeit/Identitätskennzeichen

Alle Lebensmittelunternehmer wie z. B. landwirtschaftliche Betriebe, Landhandel, Molkereien, Schlachthöfe, Verarbeitungsbetriebe, Handwerk, Gastronomie, Lebensmitteleinzel- und großhandel sind von dieser Definition erfasst.

So gibt es z.B. bei Fleischverpackungen das Identitäts- oder Genusstauglichkeitskennzeichen. Dies bedeutet, dass der Betrieb, der das Produkt zuletzt behandelt bzw. verpackt hat, nach EU-weiten Hygienestandards arbeitet und überwacht wird. Bei frischem Fleisch, das aus dem Schlachthof kommt, wird das Genusstauglichkeitskennzeichen von der zuständigen Behörde angebracht. Die Angaben bestehen aus dem Herkunftslandskürzel, der Zulassungsnummer des Verarbeitungsbetriebs und dem Europakennzeichen.

Wichtigstes Instrument zur Information der Verbraucher über Identität, Zusammensetzung, Haltbarkeit und Zubereitung von verpackten Lebensmitteln ist die Lebensmittelkennzeichnung, die seit 1979 europaweit einheitlich geregelt ist (Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV).

Transport und Lagerung

Grundsätzlich sind drei Gruppen von Gefahren zu unterscheiden:
Nach der VDKL-Leitlinie (Verband Deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen e.V. ) gibt es in der Regel kritische Punkte nur bei gekühlter Ware und hier speziell bei der Anlieferung in das Kühlhaus, oder bei der Bearbeitung, z.B. beim Schockfrosten. Alle anderen Punkte sind Kontrollpunkte (CP) zu Hygiene und Qualität.

Vorrichtungen und Behälter zur Lagerung und Beförderung von Lebensmitteln sind natürlich auch zwischen den einzelnen Ladungsvorgängen sauber und instand zu halten.

Temperaturkontrollen

Die Einhaltung der Kühlkette ist mit Temperaturkontrollen beim Wareneingang, im Lager, während des Transports, und der Produktion durchzuführen und zu dokumentieren. Hier ist anstelle der stichprobenartigen Eigenkontrolle eine kontinuierliche Überwachung wünschenswert, aber nicht verpflichtend, gleichwohl sollte mindestens 1 mal am Tag die Temperatur in den Kühlbereichen überwacht werden. Mittlerweile stellen z.B. Datenlogger mit direkter Übertragung zum PC keinen großen Kostenfaktor mehr da, aber vermitteln ohne viel Aufwand die nötige Transparenz.

Abfallentsorgung

Für eine hygienische Abfallentsorgung sind u. a. Abfalltrennung und Kennzeichnung der mit Deckel geschlossen Behältnisse notwendig. Die Lagerung getrennt von hygienisch reinen Arbeitsbereichen ist genauso selbstverständlich wie die rasche Entfernung aus den Räumen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird.

Ehemalige Lebensmittel und Speiseabfälle aus der Gastronomie und der Gemeinschaftsverpflegung fallen in der Regel unter das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsrecht. Sie müssen wie z.B. Schlachtabfälle über registrierte Transporteure und zugelassene Verarbeitungsbetriebe entsorgt werden.

Schädlingsvorbeugung und –bekämpfung:

Ein präventives und akutes Schädlingsbekämpfungsmanagement ist vorzuweisen. Hier wird die Effektivität der Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen (Auswahl und Lage der Köder, Überprüfungsintervalle, Maßnahmen bei Befall) sowie die entsprechende Dokumentation beurteilt.

Eine hygienische Abfallentsorgung trägt wesentlich zur Schädlingsvorbeugung bei. Bei Anzeichen eines Befalls sind Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. Dafür werden in der Regel Fachbetriebe beauftragt.

Trinkwasseruntersuchungen

Im Zuge der Lebensmittelherstellung wird nur Wasser verwendet, das den Anforderungen der Trinkwasser-Verordnung TVO genügt.

Dabei handelt es sich üblicherweise um Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz. Das täglich benutzte Wasser kann durch chemische Einflüsse oder mit Bakterien verunreinigt sein, die der Mensch weder riechen, noch schmecken oder sehen kann. Die Untersuchungen des Trinkwassers müssen deshalb durch ein anerkanntes Institut vorgenommen werden.

Die Abwasseranlagen müssen für den beabsichtigten Zweck ausreichend und so beschaffen sein, daß es nicht zu einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln kommen kann. Gulliproben sowie eine bakteriologische Untersuchung von Trinkwasser sollten in regelmäßigen Abständen erfolgen. zum Seitenanfang
Eine sorgfältige und ordnungsgemäße Reinigung und Desinfektion ist die Basis für die Erzeugung sicherer Lebensmittel, die den Anforderungen an Produktqualität, Haltbarkeit und mikrobiologischer Unbedenklichkeit entsprechen.

"Sauber – Sicher – Gesund"

Hinweise zu einer erfolgreichen Reinigung und Desinfektion in Lebensmittelbetrieben:

Was ist bei der Reinigung und Desinfektion zu beachten ?
Welche Faktoren beeinflussen eine effektive Reinigung?
effektive reinigung Die Temperatur des verwendeten Wassers steht in direktem Zusammenhang mit der Lösung von Fett und Eiweiß, wobei eine Temperatur von über 50°C im Hinblick auf die Fettkomponente des Schmutzes als optimal anzusehen ist (Schweinefett z.B. hat einen Schmelzpunkt von 55°C, Rinderfett von 65°C). Hinsichtlich der Eiweißkomponente des Schmutzes ist darauf zu achten, dass die Wassertemperatur bei der Reinigung nicht zu hoch (nicht über 45°C) ist, da das Eiweiß sonst koaguliert und sich an der zu reinigenden Oberfläche "festbrennt" und insbesondere bei Vorhandensein von Calcium nur sehr schwer lösbare Beläge bildet.

Die Wahl der Wassertemperatur sollte auf die Betriebsart abgestimmt sein. In einem Betrieb, in dem z.B. Eipräparate hergestellt werden, ist eine Vorreinigung mit kaltem Wasser vorzuziehen.

Eine Mindesteinwirkzeit ist notwendig, damit das Reinigungsmittel auf den Schmutz einwirken kann und die Mechanik in Form von Schrubben, Reiben, etc. bewirkt die intensive Einwirkung des Reinigungsmittels auf den Schmutz

Die chemische Zusammensetzung des Reinigungsmittels muss den Erfordernissen angepasst sein. Alkalische Reiniger sind vor allem bei organischen Rückständen (Fett und Eiweiß) sowie zur Entfernung von Rauchablagerungen geeignet.
Saure Reiniger eignen sich besonders für die Entfernung von anorganischen Ablagerungen (Kalkstein).

Neutrale Reiniger haben eine geringere Reinigungskraft als alkalische oder saure Reiniger, sind aber besonders haut- und materialverträglich. In der Regel reicht ein einziger Reiniger nicht aus ! In Fleischereibetrieben z.B. dürfte ein alkalischer Reiniger mit Tensidzusätzen am besten geeignet sein, wobei einmal die Woche der Einsatz eines sauren Reinigers angezeigt wäre.

Häufige Fehler bei der Reinigung:

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Zur Erfüllung der rechtlichen Konzepte ist auch immer eine Verifizierung der Maßnahmen erforderlich.

Kontrolle der Reinigung und Desinfektion

Reinigung soll Sauberkeit erreichen. Sichtbare Sauberkeit wird als ein wesentlicher Teil von Hygiene betrachtet. Das ist nur teilweise richtig, denn Reinigung muss mehr können als oberflächliche Sauberkeit:

Auch Hygienemaßnahmen müssen messbar sein.

Die DIN 10516:2009-05 gibt hier die verschiedenen Prüfverfahren für die Kontrolle der Wirksamkeit von Reinigung und Desinfektion

Prüfung der Reinigungswirkung


Prüfung der Desinfektionswirkung

Darüber hinaus gibt es weitere mikrobiologische Prüfverfahren, die betriebsspezifisch festgelegt werden können.

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Den Verfahren zur Prüfung der Desinfektionswirkung ist bislang noch immer gemein, daß die Analysenproben bebrütet werden müssen, was z.T. mehrere Tage in Anspruch nimmt.

Schnelltests:

Gerade im Fall der betrieblichen Eigenkontrolle sind schnelle und kostengünstige Verfahren wünschenswert. Innovative und moderne Schnellmethoden auch in der mikrobiologischen Lebensmittelanalytik bieten trotz der unumstrittenen Bedeutung der konventionellen Kulturverfahren neue Chancen.

Hinsichtlich der Feststellung des Reinigungsgrades ist nicht nur bei kleineren Betrieben der Aspekt der Schnelligkeit wichtig, um gegebenenfalls sofort Korrekturen im Reinigungsregime herbeiführen zu können.

Bei der Reinigungskontrolle zum Beispiel basieren die Schnelltests zwar auf verschiedenen Nachweisprinzipien, und bieten auch keinen direkten Nachweis von Mikroorganismen, aber sie zeigen die Anwesenheit von Verschmutzungen in Form von Produktrückständen an, welche eine Nährstoffgrundlage für Wachstum und Vermehrung von Mikroorganismen darstellen. Solche Rückstände können auch auf makroskopisch sauberen Flächen vorhanden sein. Im Falle eines positiven Testergebnisses kann eine sofortige Nachreinigung der betroffenen Flächen erfolgen. (8)

Reinigungs- und Desinfektionsmittel stellen laut der deutschen Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) § 2 Abs. 1 Nr. 1 eine nachteilige Beeinflussung des Lebensmittels dar und ein solches nachteilig beeinflusstes Lebensmittel darf laut § 3 dieser Verordnung nicht in den Verkehr gebracht werden.

Einige Methoden zur Überprüfung des Desinfektionswirkung von Spülmaschinen z.B. benötigen zwar auch eine Laborauswertung, sind aber mittlerweile mit geschlossenen Bioindikatoren für eine schnelle und einfache Handhabbarkeit konstruiert, daß die Überprüfungen in der Alltagsroutine und als regelmäßige Selbstkontrolle durchgeführt werden können und auch bei dem ausführenden Personal keine Gefährdung durch die eingeschlossenen Keime möglich ist. zum Seitenanfang
In einem betriebsinternen Qualitätssystem nimmt der Nachweis der durchgeführten Eigenkontrollen stets einen großen Raum ein.

Generelle Dokumentationspflicht

Die Pflicht zur Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen ist in der europäischen Verordnung über Lebensmittelhygiene ausdrücklich vorgeschrieben !

In der Praxis kann auf eine Dokumentation keinesfalls verzichtet werden, da in einem Produkthaftungsfall ohne Dokumentation ein Nachweis unmöglich ist. Denn im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass Dokumentiertes geschehen und Nicht-Dokumentiertes nicht geschehen ist. Deshalb sind im eigenen Interesse betriebliche Aufzeichnungen zu führen, die auch für Dritte nachvollziehbar sind.

Die zuständige Überwachungsbehörde setzt schriftliche Nachweise über die Erfüllung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen, wie z. B. Temperaturkontrollen zur Einhaltung der Kühlkette, voraus. In der Verordnung steht, dass die Dokumentation der Art und der Größe des Unternehmens angemessen sein kann, um nachweisen zu können, dass den Vorschriften entsprochen wird. (9)

So ist jeder Lebensmittelunternehmer gefordert, den Maßnahmen- und Kontrollumfang in Abhängigkeit seines Betriebs, des Produktangebots und den davon ausgehenden Gefahren und des Risikos festzulegen. zum Seitenanfang
Durch die klare Zuteilung einer Farbe zu einem Bereich soll die Gefahr von Kreuzkontaminationen deutlich gesenkt werden.

Farbenlehre gegen Keimverschleppung

Um einen Betrieb leichter nach dem HACCP– Gefahrenanalyse Konzept auszurichten, und evtl. eine Zertifizierung nach IFS zu vereinfachen, kann ein Betrieb die einzelnen Bereiche farbig unterteilen.

Diese Unterscheidung ist allerdings individuell und kann z.B. folgendermaßen aussehen:

In lebensmittelproduzierenden Betrieben wie z.B. in einem Fleischbetrieb kann zwischen verschiedenen Bereichen der Produktionsanlagen unterschieden werden:

Die Farbkodierung erfaßt in der Regel das Zubehör und Utensilien, die zur Reinigung und Desinfektion verwendet werden.

Im Lebensmittel- wie im Gesundheitsbereich haben sich für Putztücher schon folgende Farben durchgesetzt:

Im Küchenbereich sind hier insbesondere farbige Schneidebretter für die verschiedenen Risikobereiche international in Gebrauch:

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Die Motivation der Verantwortlichen für alle durchzuführenden Hygienemaßnahmen wird mit dem Erfolg des Vertrauens des Kunden in das Produkt oder den Betrieb belohnt !

Von vielen Verbänden gibt es für bestimmte Unternehmensgruppen spezielle Leitlinien für den Produktionsbereich, z.B.: für Bäckereien, Konditoreien, industriell geführte Großküchen, Küchen des Gesundheitswesens und vergleichbarer Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, Schlacht-, Zerlegungs- und Fleischverarbeitungsbetriebe etc.,

Eine weitere Branchenleitlinie ist die für Einzelhandelsunternehmen.

Vom Geltungsbereich dieser Leitlinie erfasst sind:

Läden, Supermarktvertriebszentren, Lebensmittelgroßhandel incl. Verladestellen, etc., der Verkaufsbereich von Fleischereibetrieben und Gewerbebetriebe mit Verkaufsgeschäft sowie Gastronomiebetriebe. Unter dem link http://www.bll.de des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. gibt es zur Erleichterung der Einhaltung der von den Betrieben verlangten "Guten Hygienepraxis" zahlreiche solcher standardisierten Leitlinien für gute Hygiene-/Verfahrenspraxis für die einzelnen Branchen des Lebensmittelgewerbes. Allen diesen standardisierten Leitlinien ist gemeinsam, daß sie Musterformulare, Checklisten und Merkblätter, Gefahrenanalysen und Ablaufschemen enthalten. Diese Orientierungshilfen sollte aber jeder Betrieb selbst sorgfältig prüfen und auf die eigenen Gegebenheiten anpassen.

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Hygieneampel / Kontrollbarometer / Smileys

Zu den Betrieben, die durch die Hygieneampel bewertet werden können, zählen neben der Gastronomie unter anderem auch Supermärkte, Fleischereien und soziale Einrichtungen, die über eine eigene Küche verfügen. Dem Verbraucher soll auf diese Weise mehr Transparenz in Bezug auf die hygienischen Gegebenheiten und die Einhaltung der Hygieneverordnung in Betrieben der Lebensmittelverarbeitung geboten werden. So ist mit einem Blick ersichtlich, wo bedenkenlos konsumiert und eingekauft werden kann.

hygieneampel Lebensmittelindustrie

Die Ergebnisse aus den Kontrollen der Lebensmittelüberwachung fließen seit dem 01.07.2012 in die Datenbank des Gastro-Kontrollbarometers ein. Mit Stand Ende 2013 wurden bereits rund 1000 Betriebe in den Pilotstädten Duisburg und Bielefeld erfasst.

Je höher die Punktzahl, desto schlechter hat ein Betrieb abgeschnitten.
Hinweis: Dieses Kontrollbarometer wertet ausschließlich die Kontrollergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung zu Hygienemanagement, Eigenkontrollen und Betriebsführung des Lebensmittelunternehmers aus, bietet aber keine Bewertung der sonstigen gastronomischen Qualität der Betriebe. zum Seitenanfang
Literaturquellen:
Weitere Literaturquellen: Informationen aus dem web von Veterinärämtern, Lebensmittelkontrolleuren verschiedener Landkreise und deren Links zu Verbänden und Organisationen zum Seitenanfang
Wer steht hinter www.hygienekontrolle-und-haccp.de

Die vielen Gespräche mit unseren Kunden, den verschiedenen staatlichen Kontrollorganen, sowie Auditoren und Hygieneberatern, der Besuch und das Abhalten vieler Weiterbildungsveranstaltungen haben mich veranlaßt, einige Fakten zusammenzufassen und weiterzugeben.

Die Ausführungen dieser Informationsseite erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit !
Ich freue mich über jeden neuen Dialog und Kontakt, der sich hierdurch ergibt.

Vorbildliche Hygiene mit allen damit verbundenen Eigenkontrollmaßnahmen ist kein notwendiges Übel, sondern hilft – auch so weit wie möglich nach außen kommuniziert – das Vertrauen der Kunden zu stärken.

Dr. Barbara Hildebrandt, Geschäftsführerin der amfora health care GmbH, und Initiatorin dieser Seite.
Kontakt: info@amfora-health-care.de

2019-01 © amfora health care GmbH, Am Freibad 2, D-92342 Freystadt

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Datenschutz

Wir, die amfora health care GmbH, begrüßen Sie auf unserer Internet-Präsenz. Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Unternehmen und unserem Produkt. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Ihren Daten, der den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland in jeder Hinsicht entspricht, ist uns wichtig.Daher nehmen Sie bitte nachstehende Informationen zur Kenntnis:

Datenschutzerklärung

Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für die Geschäftsleitung der amfora health care GmbH. Eine Nutzung der Internetseiten der amfora health care GmbH ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Unternehmens über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die amfora health care GmbH geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Unternehmen die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt.

Die amfora health care GmbH hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln.

1. Begriffsbestimmungen

Die Datenschutzerklärung der amfora health care GmbH beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwendet wurden. Unsere Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für unsere Kunden und Geschäftspartner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern.

Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:

  • a) personenbezogene Daten

    Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

  • b) betroffene Person

    Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.

  • c) Verarbeitung

    Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

  • d) Einschränkung der Verarbeitung

    Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.

  • e) Profiling

    Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

  • f) Pseudonymisierung

    Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

  • g) Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher

    Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.

  • h) Auftragsverarbeiter

    Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

  • i) Empfänger

    Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.

  • j) Dritter

    Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.

  • k) Einwilligung

    Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die:

amfora health care GmbH

Am Freibad 2

92342 Freystadt

Deutschland

Tel.: +49 (0) 9179 - 9659 60

E-Mail: datenschutz@amfora-health-care.de

Website: www.amfora-health-care.de

3. Cookies

Die Internetseiten der amfora health care GmbH verwenden Cookies. Cookies sind Textdateien, welche über einen Internetbrowser auf einem Computersystem abgelegt und gespeichert werden.

Zahlreiche Internetseiten und Server verwenden Cookies. Viele Cookies enthalten eine sogenannte Cookie-ID. Eine Cookie-ID ist eine eindeutige Kennung des Cookies. Sie besteht aus einer Zeichenfolge, durch welche Internetseiten und Server dem konkreten Internetbrowser zugeordnet werden können, in dem das Cookie gespeichert wurde. Dies ermöglicht es den besuchten Internetseiten und Servern, den individuellen Browser der betroffenen Person von anderen Internetbrowsern, die andere Cookies enthalten, zu unterscheiden. Ein bestimmter Internetbrowser kann über die eindeutige Cookie-ID wiedererkannt und identifiziert werden.

Durch den Einsatz von Cookies kann die amfora health care GmbH den Nutzern dieser Internetseite nutzerfreundlichere Services bereitstellen, die ohne die Cookie-Setzung nicht möglich wären.

Mittels eines Cookies können die Informationen und Angebote auf unserer Internetseite im Sinne des Benutzers optimiert werden. Cookies ermöglichen uns, wie bereits erwähnt, die Benutzer unserer Internetseite wiederzuerkennen. Zweck dieser Wiedererkennung ist es, den Nutzern die Verwendung unserer Internetseite zu erleichtern. Der Benutzer einer Internetseite, die Cookies verwendet, muss beispielsweise nicht bei jedem Besuch der Internetseite erneut seine Zugangsdaten eingeben, weil dies von der Internetseite und dem auf dem Computersystem des Benutzers abgelegten Cookie übernommen wird. Ein weiteres Beispiel ist das Cookie eines Warenkorbes im Online-Shop. Der Online-Shop merkt sich die Artikel, die ein Kunde in den virtuellen Warenkorb gelegt hat, über ein Cookie.

Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Ferner können bereits gesetzte Cookies jederzeit über einen Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden. Dies ist in allen gängigen Internetbrowsern möglich. Deaktiviert die betroffene Person die Setzung von Cookies in dem genutzten Internetbrowser, sind unter Umständen nicht alle Funktionen unserer Internetseite vollumfänglich nutzbar.

4. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen

Die Internetseite der amfora health care GmbH erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen.

Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht die amfora health care GmbH keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch die amfora health care GmbH daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Unternehmen zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.

5. Registrierung auf unserer Internetseite

Die betroffene Person hat die Möglichkeit, sich auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen unter Angabe von personenbezogenen Daten zu registrieren. Welche personenbezogenen Daten dabei an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt werden, ergibt sich aus der jeweiligen Eingabemaske, die für die Registrierung verwendet wird. Die von der betroffenen Person eingegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die interne Verwendung bei dem für die Verarbeitung Verantwortlichen und für eigene Zwecke erhoben und gespeichert. Der für die Verarbeitung Verantwortliche kann die Weitergabe an einen oder mehrere Auftragsverarbeiter, beispielsweise einen Paketdienstleister, veranlassen, der die personenbezogenen Daten ebenfalls ausschließlich für eine interne Verwendung, die dem für die Verarbeitung Verantwortlichen zuzurechnen ist, nutzt.

Durch eine Registrierung auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen wird ferner die vom Internet-Service-Provider (ISP) der betroffenen Person vergebene IP-Adresse, das Datum sowie die Uhrzeit der Registrierung gespeichert. Die Speicherung dieser Daten erfolgt vor dem Hintergrund, dass nur so der Missbrauch unserer Dienste verhindert werden kann, und diese Daten im Bedarfsfall ermöglichen, begangene Straftaten aufzuklären. Insofern ist die Speicherung dieser Daten zur Absicherung des für die Verarbeitung Verantwortlichen erforderlich. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe besteht oder die Weitergabe der Strafverfolgung dient.

Die Registrierung der betroffenen Person unter freiwilliger Angabe personenbezogener Daten dient dem für die Verarbeitung Verantwortlichen dazu, der betroffenen Person Inhalte oder Leistungen anzubieten, die aufgrund der Natur der Sache nur registrierten Benutzern angeboten werden können. Registrierten Personen steht die Möglichkeit frei, die bei der Registrierung angegebenen personenbezogenen Daten jederzeit abzuändern oder vollständig aus dem Datenbestand des für die Verarbeitung Verantwortlichen löschen zu lassen.

Der für die Verarbeitung Verantwortliche erteilt jeder betroffenen Person jederzeit auf Anfrage Auskunft darüber, welche personenbezogenen Daten über die betroffene Person gespeichert sind. Ferner berichtigt oder löscht der für die Verarbeitung Verantwortliche personenbezogene Daten auf Wunsch oder Hinweis der betroffenen Person, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Gesamtheit der Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen stehen der betroffenen Person in diesem Zusammenhang als Ansprechpartner zur Verfügung.

6. Abonnement unseres Newsletters

Auf der Internetseite der amfora health care GmbH wird den Benutzern die Möglichkeit eingeräumt, den Newsletter unseres Unternehmens zu abonnieren. Welche personenbezogenen Daten bei der Bestellung des Newsletters an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt werden, ergibt sich aus der hierzu verwendeten Eingabemaske.

Die amfora health care GmbH informiert ihre Kunden und Geschäftspartner in regelmäßigen Abständen im Wege eines Newsletters über Angebote des Unternehmens. Der Newsletter unseres Unternehmens kann von der betroffenen Person grundsätzlich nur dann empfangen werden, wenn (1) die betroffene Person über eine gültige E-Mail-Adresse verfügt und (2) die betroffene Person sich für den Newsletterversand registriert. An die von einer betroffenen Person erstmalig für den Newsletterversand eingetragene E-Mail-Adresse wird aus rechtlichen Gründen eine Bestätigungsmail im Double-Opt-In-Verfahren versendet. Diese Bestätigungsmail dient der Überprüfung, ob der Inhaber der E-Mail-Adresse als betroffene Person den Empfang des Newsletters autorisiert hat.

Bei der Anmeldung zum Newsletter speichern wir ferner die vom Internet-Service-Provider (ISP) vergebene IP-Adresse des von der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Anmeldung verwendeten Computersystems sowie das Datum und die Uhrzeit der Anmeldung. Die Erhebung dieser Daten ist erforderlich, um den(möglichen) Missbrauch der E-Mail-Adresse einer betroffenen Person zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehen zu können und dient deshalb der rechtlichen Absicherung des für die Verarbeitung Verantwortlichen.

Die im Rahmen einer Anmeldung zum Newsletter erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Versand unseres Newsletters verwendet. Ferner könnten Abonnenten des Newsletters per E-Mail informiert werden, sofern dies für den Betrieb des Newsletter-Dienstes oder eine diesbezügliche Registrierung erforderlich ist, wie dies im Falle von Änderungen am Newsletterangebot oder bei der Veränderung der technischen Gegebenheiten der Fall sein könnte. Es erfolgt keine Weitergabe der im Rahmen des Newsletter-Dienstes erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte. Das Abonnement unseres Newsletters kann durch die betroffene Person jederzeit gekündigt werden. Die Einwilligung in die Speicherung personenbezogener Daten, die die betroffene Person uns für den Newsletterversand erteilt hat, kann jederzeit widerrufen werden. Zum Zwecke des Widerrufs der Einwilligung findet sich in jedem Newsletter ein entsprechender Link. Ferner besteht die Möglichkeit, sich jederzeit auch direkt auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen vom Newsletterversand abzumelden oder dies dem für die Verarbeitung Verantwortlichen auf andere Weise mitzuteilen.

7. Newsletter-Tracking

Die Newsletter der amfora health care GmbH enthalten sogenannte Zählpixel. Ein Zählpixel ist eine Miniaturgrafik, die in solche E-Mails eingebettet wird, welche im HTML-Format versendet werden, um eine Logdatei-Aufzeichnung und eine Logdatei-Analyse zu ermöglichen. Dadurch kann eine statistische Auswertung des Erfolges oder Misserfolges von Online-Marketing-Kampagnen durchgeführt werden. Anhand des eingebetteten Zählpixels kann die amfora health care GmbH erkennen, ob und wann eine E-Mail von einer betroffenen Person geöffnet wurde und welche in der E-Mail befindlichen Links von der betroffenen Person aufgerufen wurden.

Solche über die in den Newslettern enthaltenen Zählpixel erhobenen personenbezogenen Daten, werden von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen gespeichert und ausgewertet, um den Newsletterversand zu optimieren und den Inhalt zukünftiger Newsletter noch besser den Interessen der betroffenen Person anzupassen. Diese personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Betroffene Personen sind jederzeit berechtigt, die diesbezügliche gesonderte, über das Double-Opt-In-Verfahren abgegebene Einwilligungserklärung zu widerrufen. Nach einem Widerruf werden diese personenbezogenen Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen gelöscht. Eine Abmeldung vom Erhalt des Newsletters deutet die amfora health care GmbH automatisch als Widerruf.

8. Kontaktmöglichkeit über die Internetseite

Die Internetseite der amfora health care GmbH enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Unternehmen sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.

9. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten

Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.

Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

10. Rechte der betroffenen Person

  • a) Recht auf Bestätigung

    Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • b) Recht auf Auskunft

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:

    • die Verarbeitungszwecke
    • die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
    • die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
    • falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
    • das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
    • das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
    • wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
    • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person

    Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.

    Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • c) Recht auf Berichtigung

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.

    Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:

    • Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
    • Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
    • Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
    • Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
    • Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
    • Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.

    Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der amfora health care GmbH gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der amfora health care GmbH wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.

    Wurden die personenbezogenen Daten von der amfora health care GmbH öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die amfora health care GmbH unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter der amfora health care GmbH wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.

  • e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

    • Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
    • Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
    • Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    • Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

    Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der amfora health care GmbH gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der amfora health care GmbH wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.

  • f) Recht auf Datenübertragbarkeit

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.

    Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.

    Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter der amfora health care GmbH wenden.

  • g) Recht auf Widerspruch

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

    Die amfora health care GmbH verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

    Verarbeitet die amfora health care GmbH personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der amfora health care GmbH der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die amfora health care GmbH die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.

    Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der amfora health care GmbH zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.

    Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt jeden Mitarbeiter der amfora health care GmbH oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

  • h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.

    Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die amfora health care GmbH angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

    Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.

    Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

11. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Facebook

Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten des Unternehmens Facebook integriert. Facebook ist ein soziales Netzwerk.

Ein soziales Netzwerk ist ein im Internet betriebener sozialer Treffpunkt, eine Online-Gemeinschaft, die es den Nutzern in der Regel ermöglicht, untereinander zu kommunizieren und im virtuellen Raum zu interagieren. Ein soziales Netzwerk kann als Plattform zum Austausch von Meinungen und Erfahrungen dienen oder ermöglicht es der Internetgemeinschaft, persönliche oder unternehmensbezogene Informationen bereitzustellen. Facebook ermöglicht den Nutzern des sozialen Netzwerkes unter anderem die Erstellung von privaten Profilen, den Upload von Fotos und eine Vernetzung über Freundschaftsanfragen.

Betreibergesellschaft von Facebook ist die Facebook, Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, CA 94025, USA. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlicher ist, wenn eine betroffene Person außerhalb der USA oder Kanada lebt, die Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland.

Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Facebook-Komponente (Facebook-Plug-In) integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Facebook-Komponente veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden Facebook-Komponente von Facebook herunterzuladen. Eine Gesamtübersicht über alle Facebook-Plug-Ins kann unter https://developers.facebook.com/docs/plugins/?locale=de_DE abgerufen werden. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Facebook Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird.

Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei Facebook eingeloggt ist, erkennt Facebook mit jedem Aufruf unserer Internetseite durch die betroffene Person und während der gesamten Dauer des jeweiligen Aufenthaltes auf unserer Internetseite, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch die Facebook-Komponente gesammelt und durch Facebook dem jeweiligen Facebook-Account der betroffenen Person zugeordnet. Betätigt die betroffene Person einen der auf unserer Internetseite integrierten Facebook-Buttons, beispielsweise den „Gefällt mir“-Button, oder gibt die betroffene Person einen Kommentar ab, ordnet Facebook diese Information dem persönlichen Facebook-Benutzerkonto der betroffenen Person zu und speichert diese personenbezogenen Daten.

Facebook erhält über die Facebook-Komponente immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei Facebook eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person die Facebook-Komponente anklickt oder nicht. Ist eine derartige Übermittlung dieser Informationen an Facebook von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese die Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem Facebook-Account ausloggt.

Die von Facebook veröffentlichte Datenrichtlinie, die unter https://de-de.facebook.com/about/privacy/ abrufbar ist, gibt Aufschluss über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Facebook. Ferner wird dort erläutert, welche Einstellungsmöglichkeiten Facebook zum Schutz der Privatsphäre der betroffenen Person bietet. Zudem sind unterschiedliche Applikationen erhältlich, die es ermöglichen, eine Datenübermittlung an Facebook zu unterdrücken. Solche Applikationen können durch die betroffene Person genutzt werden, um eine Datenübermittlung an Facebook zu unterdrücken.

12. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Google Analytics (mit Anonymisierungsfunktion)

Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite die Komponente Google Analytics (mit Anonymisierungsfunktion) integriert. Google Analytics ist ein Web-Analyse-Dienst. Web-Analyse ist die Erhebung, Sammlung und Auswertung von Daten über das Verhalten von Besuchern von Internetseiten. Ein Web-Analyse-Dienst erfasst unter anderem Daten darüber, von welcher Internetseite eine betroffene Person auf eine Internetseite gekommen ist (sogenannte Referrer), auf welche Unterseiten der Internetseite zugegriffen oder wie oft und für welche Verweildauer eine Unterseite betrachtet wurde. Eine Web-Analyse wird überwiegend zur Optimierung einer Internetseite und zur Kosten-Nutzen-Analyse von Internetwerbung eingesetzt.

Betreibergesellschaft der Google-Analytics-Komponente ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Pkwy, Mountain View, CA 94043-1351, USA.

Der für die Verarbeitung Verantwortliche verwendet für die Web-Analyse über Google Analytics den Zusatz "_gat._anonymizeIp". Mittels dieses Zusatzes wird die IP-Adresse des Internetanschlusses der betroffenen Person von Google gekürzt und anonymisiert, wenn der Zugriff auf unsere Internetseiten aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfolgt.

Der Zweck der Google-Analytics-Komponente ist die Analyse der Besucherströme auf unserer Internetseite. Google nutzt die gewonnenen Daten und Informationen unter anderem dazu, die Nutzung unserer Internetseite auszuwerten, um für uns Online-Reports, welche die Aktivitäten auf unseren Internetseiten aufzeigen, zusammenzustellen, und um weitere mit der Nutzung unserer Internetseite in Verbindung stehende Dienstleistungen zu erbringen.

Google Analytics setzt ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person. Was Cookies sind, wurde oben bereits erläutert. Mit Setzung des Cookies wird Google eine Analyse der Benutzung unserer Internetseite ermöglicht. Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Google-Analytics-Komponente integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Google-Analytics-Komponente veranlasst, Daten zum Zwecke der Online-Analyse an Google zu übermitteln. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Google Kenntnis über personenbezogene Daten, wie der IP-Adresse der betroffenen Person, die Google unter anderem dazu dienen, die Herkunft der Besucher und Klicks nachzuvollziehen und in der Folge Provisionsabrechnungen zu ermöglichen.

Mittels des Cookies werden personenbezogene Informationen, beispielsweise die Zugriffszeit, der Ort, von welchem ein Zugriff ausging und die Häufigkeit der Besuche unserer Internetseite durch die betroffene Person, gespeichert. Bei jedem Besuch unserer Internetseiten werden diese personenbezogenen Daten, einschließlich der IP-Adresse des von der betroffenen Person genutzten Internetanschlusses, an Google in den Vereinigten Staaten von Amerika übertragen. Diese personenbezogenen Daten werden durch Google in den Vereinigten Staaten von Amerika gespeichert. Google gibt diese über das technische Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten unter Umständen an Dritte weiter.

Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite, wie oben bereits dargestellt, jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Eine solche Einstellung des genutzten Internetbrowsers würde auch verhindern, dass Google ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person setzt. Zudem kann ein von Google Analytics bereits gesetzter Cookie jederzeit über den Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden.

Ferner besteht für die betroffene Person die Möglichkeit, einer Erfassung der durch Google Analytics erzeugten, auf eine Nutzung dieser Internetseite bezogenen Daten sowie der Verarbeitung dieser Daten durch Google zu widersprechen und eine solche zu verhindern. Hierzu muss die betroffene Person ein Browser-Add-On unter dem Link https://tools.google.com/dlpage/gaoptout herunterladen und installieren. Dieses Browser-Add-On teilt Google Analytics über JavaScript mit, dass keine Daten und Informationen zu den Besuchen von Internetseiten an Google Analytics übermittelt werden dürfen. Die Installation des Browser-Add-Ons wird von Google als Widerspruch gewertet. Wird das informationstechnologische System der betroffenen Person zu einem späteren Zeitpunkt gelöscht, formatiert oder neu installiert, muss durch die betroffene Person eine erneute Installation des Browser-Add-Ons erfolgen, um Google Analytics zu deaktivieren. Sofern das Browser-Add-On durch die betroffene Person oder einer anderen Person, die ihrem Machtbereich zuzurechnen ist, deinstalliert oder deaktiviert wird, besteht die Möglichkeit der Neuinstallation oder der erneuten Aktivierung des Browser-Add-Ons.

Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von Google können unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ und unter www.google.com/analytics/terms/de.html abgerufen werden. Google Analytics wird unter diesem Link https://www.google.com/intl/de_de/analytics/ genauer erläutert.

13. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).

14. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden

Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.

15. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden

Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

16. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung

Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

17. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.

Diese Datenschutzerklärung wurde durch den Datenschutzerklärungs-Generator von den datenschutz dokumentation in Kooperation mit der RC GmbH, die gebrauchte Notebooks wiederverwertet und den Filesharing Rechtsanwälten von WBS-LAW erstellt.


 

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